Sorgerecht für das Kind von der Großmutter

Im Leben gibt es Situationen, die den üblichen Familienweg radikal verändern. Es kommt vor, dass Eltern in eine andere Stadt oder ein anderes Land zur Arbeit gehen müssen, und sie beschließen, das Kind unter Aufsicht zu lassen. Manchmal sind Vater und Mutter nicht in der Lage, das Kind aufgrund psychischer oder physischer Beschwerden sowie des Todes zu erziehen und zu unterstützen. In solchen Fällen will sich die Großmutter oft um ihre Enkel kümmern. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Großmutter ein Vormund sein kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Kann meine Großmutter das Sorgerecht anmelden?

Die Vormünder eines Kindes unter 14 Jahren können ausschließlich Erwachsene und fähige Personen sein, denen das elterliche Recht nicht entzogen ist (gemäß Artikel 146 des Familiengesetzes der Russischen Föderation). So hat die Großmutter das Recht, Vormund eines Kindes zu werden, jedoch werden viele Faktoren berücksichtigt: der Wunsch des Kindes, die Einstellung zur Vormundschaft seiner Eltern, die Charakterisierung des zukünftigen Vormunds und der Gesundheitszustand.

Registrierung des Sorgerechts für das Kind durch die Großmutter

Um die Vormundschaft zu registrieren, müssen Sie sich an die örtliche Vormundschaftsbehörde wenden und einen Antrag auf Genehmigung des Sorgerechts für ein bestimmtes Kind stellen. Generell kann die Vormundschaft voll oder vorübergehend (oder freiwillig) sein. Die letzte Option, das vorläufige Sorgerecht für das Kind durch die Großmutter, wird freiwillig mit Zustimmung beider Elternteile vorgenommen. Es ist zum Beispiel für lange Reisen notwendig. In diesem Fall sollten sich der Vater und die Mutter an die Vormundschaftsbehörde wenden und einen Antrag auf Sorgerecht für das Kind für eine bestimmte Zeit, nämlich eine Großmutter, an eine bestimmte Person richten.

Bei der Registrierung des vorläufigen Sorgerechts für ein Kind bei einer Großmutter müssen außerdem folgende Unterlagen eingereicht werden:

Darüber hinaus wird die Vormundschaftsbehörde die Lebensbedingungen gründlich prüfen, die eingereichten Unterlagen prüfen, auf deren Grundlage der Abschluss erfolgt.

Das Sorgerecht für das Kind durch die Großmutter ist möglich, wenn das Kind ohne elterliche Fürsorge bleibt, z. B. durch Tod oder Umgehung der elterlichen Verpflichtungen. Im Falle des Verzugs muss die Grossmutter bei dem Gericht einen Antrag stellen und vernünftigerweise beweisen, dass die Eltern absolut nicht dafür sorgen, dass das Kind seine elterlichen Rechte verliert oder einschränkt. Auch hier sollte der Antragsteller die oben genannten Dokumente einreichen. Die Vormundschaftsgremien prüfen die Wohnungs- und Lebensbedingungen, das Einkommen und der Gesundheitszustand werden überprüft. Auf der Grundlage dieser Daten wird ein Urteil über die Vormundschaft der Großmutter über das Kind vor Gericht gebracht.